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Wachau DAC seit 2020

21. Mai 2020

WACHAU DAC
SEIT JAHRGANG 2020

RIEDENWEINE
Zugelassene Rebsorten: Grüner Veltliner, Riesling
Anreicherung nicht erlaubt
Kein oder kaum merkbarer Holzton

ORTSWEINE
Zugelassene Rebsorten:Grüner Veltliner, Riesling, Weißburgunder, Grauburgunder, Chardonnay, Neuburger, Muskateller, Sauvignon Blanc oder Traminer
Kein oder kaum merkbarer Holzton

GEBIETSWEINE
Zugelassene Rebsorten (reinsortig oder als Verschnitt): Grüner Veltliner, Riesling, Weißburgunder, Grauburgunder, Chardonnay, Neuburger, Muskateller, Sauvignon Blanc, Traminer, Frühroter Veltliner, Müller Thurgau, Muskat Ottonel, Roter Veltliner, Gemischter Satz, Blauer Burgunder, St. Laurent und Zweigelt

HANDLESE VERPFLICHTEND!
Herstellung bzw. Abfüllung im Weinbaugebiet Wachau. Einzige Ausnahme: Die Verarbeitung der Trauben aus der Wachau ist in den angrenzenden Weinbaugebieten Kremstal und Traisental unter genau definierten Auflagen erlaubt.

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IVV auf der ProWein 2016 in Düsseldorf

16. März 2016